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<small><i>Pressemitteilung des studentischen Dachverbands fzs -
freier zusammenschluss von studentInnenschaften:</i></small><br>
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<b>40 Jahre NC-Urteil - 40 Jahre Grundrecht auf Hochschulstudium?
Das war wohl nichts.</b><br>
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Berlin (fzs) - Heute jährt sich das berühmte "NC-Urteil" des
Bundesverfassungsgerichts zum 40. Mal.<br>
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Juli 1972, dass sich
aus dem Recht auf Berufswahlfreiheit<br>
in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und dem allgemeinen
Gleichheitssatz das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium ergibt.<br>
Die Richter ließen jedoch damals jedoch die Frage offen, ob aus
einem Studienplatzmangel auch die Verpflichtung des Staates zur
Schaffung von Kapazitäten folgt.<br>
Angesichts des Zulassungschaos an den Hochschulen und den Prognosen
für die kommenden Jahre ist ein Umdenken notwendig.<br>
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fzs-Vorstandsmitglied Torsten Rekewitz erläutert:<br>
"Angesichts der momentanen Zulassungsprobleme und des
Kapazitätsmangels an Hochschulen müssen wir die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts in unser <br>
Gedächtnis zurückrufen. Der Numerus Clausus wurde damals explizit
als Notlösung für temporäre Engpässe betrachtet. Inzwischen sind
harte NCs zum Regelfall für Studienbewerber*innen geworden. In
einigen Fächern hat man selbst mit einem guten Abitur keine Chancen
ohne Wartezeiten von 5 oder 6 Jahren ein Studium aufzunehmen. Laut
dem kürzlich veröffentlichten Bildungsbericht 2012 fehlen in den
kommenden Jahren 300.000 Studiermöglichkeiten. Zudem kommt das
alljährliche Chaos bei der Studienplatzvergabe, wodurch trotz
riesiger Nachfrage noch ungefähr 5% der Studienplätze frei bleiben
werden. "<br>
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Das Urteil hielt die Hochschulen an, ihre Kapazitäten vollends
auszuschöpfen.<br>
Das Gericht legte damals jedoch fest, dass es sich um ein
derivatives Teilhaberecht handelt, also ein Recht im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel. <br>
Diese Entscheidung wurde auch vor dem Hintergrund eines imaginären
„Studierendenberges“ in den 70er Jahren getroffen, den es nach
damaligen bildungspolitischen Erwägungen zu untertunneln galt. So
heißt es in dem Urteil unter anderem:<br>
"<i>Bei Realisierung dieses Planes werden [...] ab 1975 genügend
Studienplätze zur Verfügung stehen, um die Gesamtnachfrage
befriedigen zu können.</i>" (BverfG 33, 303). Inzwischen ist
deutlich geworden, dass auch 40 Jahre nach dem Urteil die
Gesamtnachfrage nicht befriedigt ist.<br>
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Erik Marquardt, ebenfalls fzs-Vorstandsmitglied erklärt hierzu
abschließend:<br>
„Angesichts der Doppelabiturjahrgänge, der Aussetzung der
Wehrpflicht und einer Steigerung der Studierneigung stehen wir nicht
nur vor schwer lösbaren Aufgaben, sondern vor der ernsthaften Frage,
ob die momentane Zulassungspraxis an Hochschulen noch
verfassungsgemäß sind.<br>
Wir fordern deswegen einen Paradigmenwechsel in der
Hochschulpolitik. <br>
Die Zeit des blinden Wettlaufs um Forschungsreputation, Drittmittel
und Rankingpositionen muss vorbei sein. Die Schaffung von
Kapazitäten an den Hochschulen und somit die Sicherstellung von
Grundrechten muss absoluten Vorrang vor der Spitzenförderung haben.<br>
Es muss aber auch erkannt werden, dass die Studienanfänger*innen
momentan vielfach in eine Sackgasse geschickt werden, wenn ihnen das
Masterstudium verwährt wird. Hier gibt es in einigen Studienfächern
bereits jetzt große Probleme. In 3 Jahren wird sich die Zahl der
jährlichen Bachelorabschlüsse und somit die Masternachfrage
verdreifacht haben. Mit dem „Hochschulpakt“ werden diese Probleme
nicht lösbar sein.<br>
Eine Lösung wird unserer Meinung nach nur durch ein
Hochschulfinanzierungskonzept möglich, bei dem der Bund ernsthaft
Verantwortung übernimmt und das auf dem Grundpfeiler „Geld folgt
Studierenden“ aufbaut.“<br>
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