[fzs-pressemitteilung] Gesinnungstest gestoppt – Generalverdacht beendet
Florian Kaiser
florian.kaiser at fzs.de
Mo Okt 12 09:43:09 CEST 2009
Nordrhein-Westfalen prüft, ob AusländerInnen richtige Gesinnung haben
fzs (Berlin). In Nordrhein-Westfalen werden AusländerInnen einem
Gesinnungstest unterzogen. Diese Befragungen finden seit Juni 2007
statt und werden an Menschen aus 27 Herkunftsländern durchgeführt. Bei
dem Verfahren werden AusländerInnen per se unter Generalverdacht
gestellt, obwohl dies nicht mit den Vorstellungen eines demokratischen
Rechtsstaates vereinbar ist. Am Donnerstag den 09. Oktober 2009 wurde
vom Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass diese Vorgehensweise
unzulässig ist.
„Menschen wird eine Täterschaft unterstellt, ohne dass es eine
Grundlage dafür gibt.“ erklärt Florian Kaiser vom Vorstand des freien
zusammenschluss von studentInnenschaften. „Eine solche Verfahrensweise
ist untragbar und rassistisch. Etabliert sich dieses Vorgehen, dann
ist wohl zu erwarten, dass es auch auf andere Bereiche ausgedehnt
wird. Dieser Zustand darf niemals eintreten.“ betont Kaiser.
„Es ist mehr als erfreulich, dass sich die RichterInnen dazu
entschlossen haben, diesen Zustand zu beenden.“ begrüßt Anja Gadow,
ebenfalls Mitglied im Vorstand des studentischen Dachverbandes, die
Entscheidung der Richter und ergänzt. „Eine verschärfte Form der
Rasterfahndung kann so verhindert werden und Menschenrechte bleiben in
Zukunft wieder gewahrt.“
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften spricht sich gegen
eine generelle Verdächtigung und rassistische Verhaltensweisen
jeglicher Art aus. Er ruft alle Menschen dazu auf, sich gegen
Einschränkungen der Freiheit lautstark zu wehren. Auch wenn das
Gericht den Test in NRW gestoppt hat, ist es weiter von Bedeutung,
dass Rechte geschützt werden und Menschen nicht ohne erheblichen Grund
unter Verdacht gestellt werden.