[fzs-pressemitteilung] Gesinnungstest gestoppt – Generalverdacht beendet

Florian Kaiser florian.kaiser at fzs.de
Mo Okt 12 09:43:09 CEST 2009


Nordrhein-Westfalen prüft, ob AusländerInnen richtige Gesinnung haben

fzs (Berlin). In Nordrhein-Westfalen werden AusländerInnen einem  
Gesinnungstest unterzogen. Diese Befragungen finden seit Juni 2007  
statt und werden an Menschen aus 27 Herkunftsländern durchgeführt. Bei  
dem Verfahren werden AusländerInnen per se unter Generalverdacht  
gestellt, obwohl dies nicht mit den Vorstellungen eines demokratischen  
Rechtsstaates vereinbar ist. Am Donnerstag den 09. Oktober 2009 wurde  
vom Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass diese Vorgehensweise  
unzulässig ist.

„Menschen wird eine Täterschaft unterstellt, ohne dass es eine  
Grundlage dafür gibt.“ erklärt Florian Kaiser vom Vorstand des freien  
zusammenschluss von studentInnenschaften. „Eine solche Verfahrensweise  
ist untragbar und rassistisch. Etabliert sich dieses Vorgehen, dann  
ist wohl zu erwarten, dass es auch auf andere Bereiche ausgedehnt  
wird. Dieser Zustand darf niemals eintreten.“ betont Kaiser.

„Es ist mehr als erfreulich, dass sich die RichterInnen dazu  
entschlossen haben, diesen Zustand zu beenden.“ begrüßt Anja Gadow,  
ebenfalls Mitglied im Vorstand des studentischen Dachverbandes, die  
Entscheidung der Richter und ergänzt. „Eine verschärfte Form der  
Rasterfahndung kann so verhindert werden und Menschenrechte bleiben in  
Zukunft wieder gewahrt.“

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften spricht sich gegen  
eine generelle Verdächtigung und rassistische Verhaltensweisen  
jeglicher Art aus. Er ruft alle Menschen dazu auf, sich gegen  
Einschränkungen der Freiheit lautstark zu wehren. Auch wenn das  
Gericht den Test in NRW gestoppt hat, ist es weiter von Bedeutung,  
dass Rechte geschützt werden und Menschen nicht ohne erheblichen Grund  
unter Verdacht gestellt werden.