[fzs-pressemitteilung] BAföG-Auslandsregelung rechtswidrig! fzs begrüßt Entscheidung des EuGH
Regina Weber
regina.weber at fzs.de
Die Okt 23 14:08:03 CEST 2007
BAföG-Auslandsregelung rechtswidrig! fzs begrüßt Entscheidung des EuGH
Reform der Studienfinanzierung zur Mobilitätsförderung dringend nötig.
Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften
(fzs) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
zur Auslandsförderung des BAföG. Die Auslandsförderung konnten
Studierende bislang nur bekommen, wenn sie zuvor ein Jahr lang in
Deutschland studiert hatten. Das Gericht hat nun entschieden, dass
diese Regel die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union
einschränkt, da alle, die nicht freiwillig auf ihre BAföG-Förderung
verzichten wollen, gezwungen werden, zunächst ein Jahr in der BRD zu
studieren. „Nun bekommen zumindest die Studierenden ihr Anrecht auf
BAföG, die innerhalb der EU studieren“, fasst fzs-Vorstandsmitglied
Regina Weber zusammen. „Allerdings sind deutlich Reformen im BAföG
weiter notwendig. Alle, die außerhalb der EU studieren wollen, müssen
nach wie vor erst ein Jahr in Deutschland bleiben.“
Zwei Studentinnen aus NRW hatten geklagt, weil sie ihr Studium gleich
im Ausland begonnen hatten. Beide Studiengänge gab es in der BRD gar
nicht. „Das BAföG entstand zu einer Zeit, in der die Mobilität von
Studierenden eine Ausnahme war. Die Zeiten haben sich geändert, das
BAföG muss sich nun auch ändern“, fordert fzs-Vorstandsmitglied
Martin Menacher. „Die Politik ist gefordert, in der kommenden Novelle
auch diese dringend nötigen Korrekturen vorzunehmen.“