[fzs-pressemitteilung] BAföG-Auslandsregelung rechtswidrig! fzs begrüßt Entscheidung des EuGH

Regina Weber regina.weber at fzs.de
Die Okt 23 14:08:03 CEST 2007


BAföG-Auslandsregelung rechtswidrig! fzs begrüßt Entscheidung des EuGH

Reform der Studienfinanzierung zur Mobilitätsförderung dringend nötig.

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften  
(fzs) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs  
zur Auslandsförderung des BAföG. Die Auslandsförderung konnten  
Studierende bislang nur bekommen, wenn sie zuvor ein Jahr lang in  
Deutschland studiert hatten. Das Gericht hat nun entschieden, dass  
diese Regel die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union  
einschränkt, da alle, die nicht freiwillig auf ihre BAföG-Förderung  
verzichten wollen, gezwungen werden, zunächst ein Jahr in der BRD zu  
studieren. „Nun bekommen zumindest die Studierenden ihr Anrecht auf  
BAföG, die innerhalb der EU studieren“, fasst fzs-Vorstandsmitglied  
Regina Weber zusammen. „Allerdings sind deutlich Reformen im BAföG  
weiter notwendig. Alle, die außerhalb der EU studieren wollen, müssen  
nach wie vor erst ein Jahr in Deutschland bleiben.“

Zwei Studentinnen aus NRW hatten geklagt, weil sie ihr Studium gleich  
im Ausland begonnen hatten. Beide Studiengänge gab es in der BRD gar  
nicht. „Das BAföG entstand zu einer Zeit, in der die Mobilität von  
Studierenden eine Ausnahme war. Die Zeiten haben sich geändert, das  
BAföG muss sich nun auch ändern“, fordert fzs-Vorstandsmitglied  
Martin Menacher. „Die Politik ist gefordert, in der kommenden Novelle  
auch diese dringend nötigen Korrekturen vorzunehmen.“